Arbeitsschutzgesetz erfüllen – effizient und qualitativ hochwertig
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz
Umsetzung der gesetzlichen Forderungen zur psychischen Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz im Rahmen einer Mitarbeiterbefragung mit strategischem Informationsgewinn.

Psychische Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz
Psychische Belastungen und Gefährdungen sind nicht immer im beruflichen Alltag erkennbar und sichtbar. Durch eine anonyme Mitarbeiterbefragung mit ausgewählten Fragen und wissenschaftlich fundierter Auswertung lässt sich die Gefährdung durch psychische Belastung in Unternehmen adäquat beurteilen.
Laut Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber in der Pflicht, die mit der Arbeit der Beschäftigten verbundenen Gefährdungen durch eine Beurteilung zu ermitteln und erforderliche Maßnahmen abzuleiten. Jeder Angestellte hat das Recht auf sichere Arbeitsbedingungen und eine sichere Arbeitsumgebung zum Schutz seiner Gesundheit, unabhängig von der Größe des Unternehmens. Nach § 5 und § 6 des Arbeitsschutzgesetzes soll dies mittels einer Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber oder anderes Fachpersonal sichergestellt und schriftlich dokumentiert werden. Relevant sind hierbei auch die §§3, 4 und 6, welche die Anforderungen an den Prozess der Gefährdungsbeurteilung beschreiben.
Bei der Festlegung und Klassifizierung der relevanten psychischen Belastungen wird in allen gängigen Ratgebern (z. B. der BAuA, des BDA oder der VBG) auf die DIN EN ISO 10075, Teil 1-3, zurückgegriffen. Die dort zu findenden Hinweise sind nicht rechtsverbindlich, eine Orientierung daran erleichtert aber definitiv eine Rechtfertigung des Verfahrens bei eventuellen Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden.

Strukturierte Mitarbeiterbefragung nach DIN EN ISO 10075
Klassifizierung der psychischen Belastungen
Um eine Beurteilung durchführen zu können, müssen zunächst die möglichen Gefährdungen im Unternehmen analysiert und aufgeführt werden. Seit Ende 2013 zählt neben physischen Gefährdungen, der Beschaffenheit der Arbeitsumgebung und der Arbeitsmittel oder einer unzureichenden Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten auch psychische Belastung bei der Arbeit zu den möglichen Gefährdungen.
Unser Fragebogen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen basiert auf der DIN EN ISO 10075, welche die psychischen Belastungen in sieben wesentliche Kategorien einteilt:
- Arbeitsmittel/Arbeitsumgebung
- Arbeitsaufgabe
- Arbeitsorganisation
- Soziale Aspekte
- Erlebte Beanspruchung
- Persönliches Wohlbefinden
- Übergreifende Fragen
- Offene Frage(n)
Diese Struktur ermöglicht eine detaillierte Analyse der relevanten Belastungen, die unabhängig von individuellen Voraussetzungen zu gesundheitlichen Gefährdungen führen können.
Belastungen am Arbeitsplatz bei den Beschäftigten erheben
Da psychische Belastungen und Gefährdungen nicht immer im beruflichen Alltag erkennbar und sichtbar sind, kommen sie teilweise nie oder erst bei Erkrankung oder Kündigung zum Vorschein. Eine Mitarbeiterbefragung, die Anonymität, Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet, bietet die ideale Grundlage und Möglichkeit Ihren Beschäftigten die richtigen Fragen zu stellen und relevante Informationen zu den bestehenden Gefährdungen zu erhalten.

Synergieeffekte nutzen
Gefährdungsbeurteilung und Mitarbeiterbefragung kombinieren
Zahlreiche Fragen zur psychischen Gefährdungsbeurteilung finden auch in Mitarbeiterbefragungen Anwendung. Aus diesem Grund bietet sich eine kombinierte Durchführung an. Dies führt zu Synergieeffekten, spart Zeit, Aufwände und erhöht die Qualität der Ergebnisse. Ein gut entwickelter Fragebogen zur Mitarbeiterbefragung und Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz geht auf die unternehmensspezifischen Gegebenheiten ein, um aussagekräftige Ergebnisse zu liefern. Bereits vorhandene Fragebogen-Dimensionen wie beispielsweise die Arbeitsbedingungen oder Gesundheit & Belastung können dabei mit themenspezifischen Fragen zur Gefährdungsbeurteilung erweitert werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dem Thema einen eigenen Abschnitt mit zusätzlichen Fragen und Angaben z.B. zum Arbeitszeitmodell (Tagesschicht, Nachtschicht) am Ende des Fragebogens zu widmen. Ergänzende Fragen oder die alleinige Befragung für ein spezifisches Themengebiet sind ebenso möglich, wie tiefergehende Analysen in spezifischen Bereichen, um gezielte Maßnahmen für die Organisationsentwicklung abzuleiten. Wir unterstützen Sie gerne bei der Entwicklung eines individuellen Fragebogens für Ihre Gefährdungsbeurteilung oder in der Erweiterung des Fragebogens im Rahmen einer Mitarbeiterbefragung.
Praxiserprobten Fragebogen zur Gefährdungsbeurteilung verwenden
Unsere Wissenschaftspartner haben auf wissenschaftlicher Grundlage und gemeinsamen Gesprächen mit Unternehmen vor Ort zielführende Kernfragen ermitteln können. Diese sind in einen in der Praxis erprobten Standardfragebogen zur Gefährdungsbeurteilung eingeflossen, welcher kostengünstiger als ein individuell erstellter Fragebogen angeboten werden kann. Die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und die Erhebung und Analyse von Arbeitssicherheits- und Belastungsfaktoren sind damit gleichermaßen gewährleistet.
Erfüllung gesetzlicher Vorgaben
Erheben Sie die Belastungen Ihrer Angestellten
Ziehen Sie den Nutzen aus gesetzlichen Anforderungen und den eigenen Zielen zur Verbesserung Ihrer Arbeitssituation und Organisationsentwicklung.
Unsere Leistungen zur psychischen Gefährdungsbeurteilung:
- Voll umfängliche Durchführung und operative Unterstützung
- Praxiserprobter Fragebogen: Online und/oder auf Papier
- Wissenschaftliche Beratung und Auswertung
- Workshops für Folgemaßnahmen
- Gefährdungsbeurteilung als Einzelprojekt mit Individual- oder Standardfragebogen
- Gefährdungsbeurteilung im Rahmen einer Mitarbeiterbefragung / Organisationsentwicklung
Was wird unter psychischer Belastung im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung verstanden?
- Beim ArbSchG geht es um die Erfassung und Bewertung der objektiven psychischen Belastung einer Tätigkeit und nicht um die daraus folgende subjektive Beanspruchung einzelner Mitarbeiter.
- „Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, jene Belastungen herauszufiltern, die bei der überwiegenden Anzahl von Personen, unabhängig von ihren Voraussetzungen, zu negativen Beanspruchungsfolgen und Gefährdungen der Gesundheit führen.“ (VBG)
- Aus arbeitspsychologischer Sicht sind immer auch entlastende und fördernde Bedingungen (Ressourcen) mit zu erfassen, da sie die Wirkung von Fehlbeanspruchungen mitbestimmen.
Weitere Informationen
Weitere spezifische Informationen zum Thema Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen erhalten Sie im Artikel Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung – Pflichtübung oder Chance zum KulturwandelÖffnet im neuen Tab auf unserem Fachportal Mitarbeiterbefragungen.comÖffnet im neuen Tab.