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Arbeitsschutzgesetz erfüllen – effizient und qualitativ hochwertig

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz

Umsetzung der gesetzlichen Forderungen zur psychischen Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz im Rahmen einer Mitarbeiterbefragung mit strategischem Informationsgewinn.

Introbild Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Erfüllung gesetzlicher Vorgaben

Erheben Sie die Belastungen Ihrer Angestellten

Ziehen Sie den Nutzen aus gesetzlichen Anforderungen und den eigenen Zielen zur Verbesserung Ihrer Arbeitssituation und Organisationsentwicklung.

Unsere Leistungen zur psychischen Gefährdungsbeurteilung:

  • Voll umfängliche Durchführung und operative Unterstützung
  • Praxiserprobter Fragebogen: Online und/oder auf Papier
  • Wissenschaftliche Beratung und Auswertung
  • Workshops für Folgemaßnahmen
  • Gefährdungsbeurteilung als Einzelprojekt mit Individual- oder Standardfragebogen
  • Gefährdungsbeurteilung im Rahmen einer Mitarbeiterbefragung / Organisationsentwicklung

Was wird unter psychischer Belastung im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung verstanden?

  • Beim ArbSchG geht es um die Erfassung und Bewertung der objektiven psychischen Belastung einer Tätigkeit und nicht um die daraus folgende subjektive Beanspruchung einzelner Mitarbeiter.
  • „Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, jene Belastungen herauszufiltern, die bei der überwiegenden Anzahl von Personen, unabhängig von ihren Voraussetzungen, zu negativen Beanspruchungsfolgen und Gefährdungen der Gesundheit führen.“ (VBG)
  • Aus arbeitspsychologischer Sicht sind immer auch entlastende und fördernde Bedingungen (Ressourcen) mit zu erfassen, da sie die Wirkung von Fehlbeanspruchungen mitbestimmen.