Arbeitsbelastungen und arbeitsbezogenen Stress verringern
Nach § 5 und § 6 des Arbeitsschutzgesetzes soll mittels einer Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber oder anderes Fachpersonal sichergestellt werden, dass die Arbeit aller Mitarbeitenden durch sichere Arbeitsbedingungen und eine sichere Arbeitsumgebung zum Schutz der Gesundheit gekennzeichnet ist.
Doch nicht nur der gesetzlich vorgeschriebene Standard sollte Sie zum Einbezug einer Gefährdungsbeurteilung in eine Mitarbeiterbefragung bewegen, sondern auch die Tatsache, dass Arbeitnehmer, die auch nur leichten arbeitsbezogenen Stress empfinden 10 – 14% anfälliger für temporäre Abwesenheit von der Arbeit sind¹. Mit einer professionell durchgeführten Mitarbeiterbefragung kann nicht nur der Stress der Arbeitnehmer gemessen, es können auch Faktoren (z.B. ein unangemessener Führungsstil) identifiziert werden, die zu einem erhöhten Erleben von Stress führen.
¹ Leontaridi, R. M., & Ward, M. E. (2002). Work-related stress, quitting intentions and absenteeism.