Wie Unternehmen die psychische Gesundheit ihrer Mitarbeiter schützen können
Psychische Gefährdungsbeurteilungen sind ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit. Sie dienen dazu, die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unternehmen zu schützen und zu fördern. Dabei werden potenzielle psychische Belastungen am Arbeitsplatz erfasst und bewertet, um gezielt Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von Belastungen ergreifen zu können.
Laut dem Arbeitsschutzgesetz (§ 5, III, 6 ArbSchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen und zu fördern. Dazu gehört auch die Durchführung von psychischen Gefährdungsbeurteilungen, welche regelmäßig durchgeführt werden sollten.
Das Arbeitsschutzgesetz enthält in §§ 2-6 Vorgaben für die menschengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Mitarbeiter, die durch die §§ 15, 16 und 17 ArbSchG noch durch die persönliche Einbindung der Mitarbeiter erweitert werden.
Für viele Unternehmen wird dies als lästige Pflichtübung betrachtet und nicht als Chance wahrgenommen, um eine positive Veränderung der Unternehmenskultur herbeizuführen.
Belastungen am Arbeitsplatz können sich auf verschiedene Aspekte beziehen, wie zum Beispiel Zeitdruck, hohe Anforderungen, Konflikte mit Kollegen oder Vorgesetzten, unsichere Arbeitsbedingungen oder auch Mobbing. Diese Belastungen können langfristig negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben und zu Erkrankungen wie Burnout, Depressionen oder Angststörungen führen. Dies führt i.d.R. zu einer verminderten Produktivität und dem Ausfall von Fachkräften.
Um die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz zu erfassen, gibt es verschiedene Methoden, wie zum Beispiel Interviews, Befragungen oder Beobachtungen. Dabei sollten sowohl die Beschäftigten als auch die Vorgesetzten und Führungskräfte befragt werden. Die Cubia AG unterstützt ihre Kunden durch wissenschaftliche Berater bei der Konzeption von unternehmensindividuellen Fragebögen.
Nach der Erfassung der Belastungen müssen diese bewertet und Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Belastungen ergriffen werden. Dies kann zum Beispiel durch eine Anpassung der Arbeitsbedingungen, Schulungen oder Supervision erreicht werden.
Wir bieten Ihnen hierfür auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneiderte Beratung, Lösungen und Unterstützung durch unsere Wissenschaftspartner an.
Insgesamt ist die Durchführung von psychischen Gefährdungsbeurteilungen ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit. Sie tragen dazu bei, die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen und zu fördern. Arbeitgeber sind verpflichtet, regelmäßig sowie bei akuten Anlässen und Vorfällen Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von Belastungen umzusetzen. Es ist wichtig zu betonen, dass die Umsetzung von Maßnahmen und die Fortführung von Gefährdungsbeurteilungen nicht als einmalige Aktivität betrachtet werden sollten, sondern als ein ständiger Prozess, der fortlaufend überprüft und angepasst werden muss. Um die Gesundheit der Beschäftigten langfristig zu schützen, ist es unerlässlich, dass sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte ihre Verantwortung hierfür wahrnehmen und sich gemeinsam für eine gesunde Arbeitsumgebung einsetzen.
Ein weiteres wichtiges Thema ist die Förderung der Resilienz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Resilienz bezieht sich auf die Fähigkeit einer Person, mit Belastungen und Herausforderungen umzugehen und sich davon zu erholen. Unternehmen können ihre Angestellten unterstützen, indem sie ihnen die Möglichkeit geben, ihre Fähigkeiten und Ressourcen zu stärken und ihnen die notwendige Unterstützung und Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Die Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen kann somit – auch durch die Erweiterung um Fragen einer allgemeinen Mitarbeiterbefragung – als Chance genutzt werden, um das Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern, sowie die Leistung und Produktivität des Unternehmens zu steigern.
Eine offene Kommunikation und Feedbackkultur sind unerlässlich. Mitarbeiter sollten in der Lage sein, ihre Bedenken und Anliegen in Bezug auf ihre psychische Belastung und weiteren arbeitsrelevanten Themen offen und ohne Angst vor Konsequenzen zu äußern. Auf diese Weise können Unternehmen frühzeitig erkennen, welche Belastungen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beeinträchtigen und gezielt Maßnahmen ergreifen. Eine anonyme Befragung ist hierfür ein hervorragend geeignetes Instrument.
Wir unterstützen Sie gerne mit unseren Befragungsdienstleistungen und unserer Expertise. Kontaktieren Sie uns jetzt und holen ein unverbindliches Angebot oder Beratungsgespräch ein.
Weitere Informationen zum Thema psychische Gefährdungsbeurteilung finden Sie auf dieser Webseite oder auf unserem Fachportal mitarbeiterbefragungen.com in einem Blog-Artikel unseres Wissenschaftspartners Prof. Dr. Roland Hormel:
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung: Pflichtübung oder Chance zum Kulturwandel